Angaben zur Auslagerung
Im Folgenden werden die Angaben zur Auslagerung gemäß § 156 (1) Z1 in Verbindung mit § 109 VAG näher erläutert:
Holding
Für die VIG Holding wurde beschlossen, IT-Dienstleistungen von gruppeninternen und -externen Dienstleistern erbringen zu lassen. Die twinformatics GmbH erbringt IT-Dienstleistungen für die österreichischen VIG-Versicherungsunternehmen (inklusive VIG Holding) und schließt hierfür allenfalls notwendige Subauslagerungen unter Beachtung der gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben und nach Abstimmung mit den VIG-Versicherungsunternehmen in Österreich ab.
Seit 1. Jänner 2023 werden IT-Dienstleistungen in der VIG-Gruppe (inklusive VIG Holding) auch von VIG IT-Digital Solutions GmbH (im Folgenden „VIG IT-DS“) erbracht. Die VIG IT-DS wurde von der VIG Holding gegründet, um die Ausrichtung auf gruppenweit zu erbringende IT-Leistungen weiter zu stärken und diese von einer darauf fokussierten Gesellschaft erbringen zu lassen. Auch mit der VIG IT-DS wurde ein von der FMA genehmigter Auslagerungsvertrag abgeschlossen, in dem die Endverantwortung der VIG IT-DS (mit der twinformatics als wesentlichem Subdienstleister) für alle VIG-Solutions (SAP NewGL, IFRS 9/17, Readsoft und einige kleinere unterstützende Applikationen) vereinbart ist.
Darüber hinaus hat die VIG Holding keine kritischen oder wichtigen Funktionen oder Geschäftstätigkeiten ausgelagert.
Konzern
In der VIG-Versicherungsgruppe erfolgten Auslagerungen kritischer oder wichtiger Funktionen oder Geschäftstätigkeiten insbesondere in folgenden Bereichen:
- IT (insbesondere Betrieb und Wartung von operativen Modulen, Rechenzentrumbetrieb, Anwendungsentwicklungsleistungen, Datenspeicherung, Supportleistungen, Cyber Defense Center)
- Schadenbearbeitung
Die vier Governance-Funktionen waren in den operativen Versicherungsgesellschaften der VIG-Versicherungsgruppe vereinzelt Gegenstand von Auslagerungen, insbesondere die Funktion der Internen Revision und die versicherungsmathematische Funktion sowie damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten.
Während die Auslagerung von kritischen oder wichtigen Funktionen oder Tätigkeiten aus den Bereichen IT und Schadenbearbeitung vorwiegend an gruppenexterne Dienstleister:innen erfolgte, waren Governance-Funktionen in der VIG-Versicherungsgruppe sowohl gruppenintern als auch gruppenextern ausgelagert.
Die Anzeige bzw. Genehmigung der Auslagerung kritischer oder wichtiger Funktionen oder Tätigkeiten an bzw. durch die lokalen Aufsichtsbehörden wurde durch die betroffenen Gesellschaften bei Bedarf im Einklang mit den jeweils national geltenden Rechtsvorschriften vorgenommen.