Rechtliches Umfeld
Sustainable Finance
Unter dem Titel „Europäischer Grüner Deal“ wurden in den vergangenen Jahren umfassende europäische Gesetzgebungsinitiativen zum Abschluss gebracht. Im Berichtsjahr stand für die VIG die erstmalige Anwendung der „EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Richtlinie“ (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und der damit verbundenen verpflichtenden europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) im Einklang mit den aktuell geltenden Bestimmungen des NaDiVeG im Vordergrund. Um die Gruppengesellschaften außerhalb Österreichs von der Berichterstattung auf Ebene des einzelnen Unternehmens zu befreien, hat sich die VIG entschlossen, die neuen Vorgaben trotz fehlender nationaler Umsetzung in Österreich auf konsolidierter Basis anzuwenden. Die Implementierung erforderte umfangreiche Vorbereitungsmaßnahmen sowohl auf Holdingebene als auch auf Ebene der Gruppengesellschaften. Die erste gruppenweite konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung, die gemäß diesen neuen Vorgaben erstellt wurde, findet sich im Kapitel „Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung“ des Konzernlageberichts ab Seite 57.
Darüber hinaus ist am 25. Juli 2024 die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie binnen zwei Jahren in nationales Recht umsetzen und die ersten Unternehmen – dazu zählt auch die VIG – müssen diese ab Juli 2027 anwenden. Die Richtlinie verlangt von Unternehmen, dass sie ihre eigenen Tätigkeiten sowie die ihrer Tochtergesellschaften und Geschäftspartner:innen in ihrer „Aktivitätskette“ mit der gebotenen Sorgfalt auf Umwelt- und Menschenrechtsfragen prüfen. Im Unterschied zur Realwirtschaft beschränkt sich die Verpflichtung von Finanzunternehmen vorerst auf den vorgelagerten Teil der Aktivitätskette (sog. „Upstream-Aktivitäten“). Weiters werden Unternehmen dazu verpflichtet, einen Übergangsplan zu erstellen, welcher eine Strategie enthält, wie das Unternehmen zur Erreichung des 1,5°C-Ziels beiträgt.
Im Herbst 2024 konkretisierte die Europäische Kommission einen schon früher angekündigten Bürokratieabbau in der Form einer Reduktion der Unternehmensberichterstattung um 25 %. Diese Initiative soll aus mehreren sogenannten „Omnibus-Paketen“ bestehen, wovon das erste im Februar 2025 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurde und Änderungen der EU-Taxonomie-Verordnung, CSRD und CSDDD beinhaltet. Die finale Ausgestaltung dieses ersten „Omnibus-Pakets“ obliegt dem europäischen Gesetzgeber. Die Vorschläge der Europäischen Kommission beinhalten sowohl Änderungen bereits anzuwendender als auch zukünftiger Vorgaben. Beispielsweise sollen die derzeit bereits verpflichtenden Reportingtemplates für die Taxonomie-KPIs sowie die Nachhaltigkeitsreportingstandards (ESRS Set 1) verkürzt und vereinfacht werden. Zukünftige zusätzliche bürokratische Belastungen wie die sektorspezifischen Nachhaltigkeitsreportingstandards (ESRS Set 2) und eine potenzielle Erweiterung der Sorgfaltspflichten auf Kundenbeziehungen von Finanzunternehmen (CSDDD) sollen entfallen. Die ebenfalls vorgeschlagenen Einschränkungen der Anwendungskreise (Taxonomie-VO, CSRD) bieten keinen Vorteil für die weiterhin verpflichtete VIG, allerdings einen indirekten Nachteil. Da deutlich weniger Unternehmen aus der Wertschöpfungskette berichten müssten, könnte sich die Datenlage verschlechtern. Die endgültigen Auswirkungen auf die VIG können jedoch erst nach Abschluss des europäischen Gesetzgebungsverfahrens analysiert werden.
Digitale Resilienz
Die Regulierung der digitalen Sicherheit des Finanzsektors lag im Berichtszeitraum auf europäischer Ebene weiterhin im Fokus. Seit 17. Jänner 2025 ist die Verordnung über die Betriebsstabilität digitaler Systeme des Finanzsektors (Digital Operational Resilience Act – DORA) auf europäische Finanzunternehmen anwendbar und verpflichtet diese unter anderem, alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu ergreifen, um Cyberangriffe und andere Risiken im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT-Risiken) zu mitigieren. Wesentliche Details zu den Bestimmungen in DORA werden auf Level 2 festgelegt. Diese Level-2-Maßnahmen wurden von den ESAs (EIOPA, EBA und ESMA) im Laufe des Jahres 2024 in einem gemeinsamen Ausschuss entwickelt. Mit der Annahme durch die Europäische Kommission und der anschließenden Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union werden diese rechtsverbindlich.
Internationale Sanktionen
Nach den signifikanten Änderungen des internationalen Sanktionsumfelds in Bezug auf Dynamik, Komplexität und Umfang infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine im Jahr 2022 haben auch im Berichtsjahr mehrere Länder und Organisationen, allen voran die Europäische Union, die Vereinigten Staaten von Amerika und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, weitere umfassende Sanktionen gegen Russland und Belarus verhängt bzw. bereits bestehende Sanktionen ausgeweitet. Die Restriktionen reichen von (Investitions-)Beschränkungen für bestimmte Wirtschaftssektoren über Güterembargos, vollständige Handelsembargos für bestimmte Regionen bis zur signifikanten Ausdehnung der Anzahl an Personen und Unternehmen, die auf Sanktionslisten gesetzt wurden und mit denen daher Geschäftsbeziehungen untersagt sind. Wie bereits im Vorjahr gingen die Europäische Union, die Vereinigten Staaten von Amerika und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland im Berichtsjahr neuerlich verstärkt gegen Sanktionsumgehungen vor. Vor diesem Hintergrund wurden 2024 zahlreiche Personen und Unternehmen sanktioniert, die außerhalb von Russland und Belarus ansässig sind. Das betrifft auch Personen mit Nationalitäten von EU-Ländern bzw. Unternehmen mit Sitz in der EU. Auch der Iran stand im Jahr 2024 neuerlich im Fokus von Sanktionierungen, insbesondere durch die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika. Hintergrund dafür waren nicht zuletzt die Angriffe auf Israel und die fortgesetzte militärische Unterstützung Russlands. Es wurden im Jahr 2025 bereits weitere restriktive Maßnahmen aufgrund der andauernden Konflikte, insbesondere in Zusammenhang mit Russland und im Nahen Osten, beschlossen.