Corporate Governance-Bericht
Transparenz und das Vertrauen unserer Stakeholder sind uns wichtige Anliegen. Die Beachtung und Erfüllung der Bestimmungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex haben daher einen großen Stellenwert.
Der Österreichische Corporate Governance Kodex (ÖCGK) besteht seit dem Jahr 2002 und wird regelmäßig an die gültigen Gesetzestexte sowie aktuellen Trends angepasst. Er bildet den Standard für gute Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle in Österreich. Die darin enthaltenen Bestimmungen tragen wesentlich zur Stärkung des Vertrauens in den österreichischen Kapitalmarkt bei und die zu veröffentlichenden Berichte der Unternehmen über die Einhaltung der Bestimmungen fördern ein hohes Maß an Transparenz.
Die VIG Holding bekennt sich zur Anwendung und Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom Jänner 2023. Weiters fließen § 243c UGB sowie § 267b UGB (Konsolidierter Corporate Governance-Bericht) in die Erstellung dieses konsolidierten Corporate Governance-Berichts ein.
Der Österreichische Corporate Governance Kodex ist sowohl über die Website der VIG-Versicherungsgruppe unter https://vig.com/corporate-governance-vig als auch auf der Website des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance unter www.corporate-governance.at öffentlich zugänglich.
Die VIG Holding versteht Corporate Governance als einen kontinuierlichen Prozess, der sich aufgrund neuer Rahmenbedingungen und aktueller Tendenzen verändert und zum Vorteil der Versicherungsgruppe und all ihrer Stakeholder stetig weiterentwickelt werden muss. Ziel aller im Rahmen von Corporate Governance gesetzten Maßnahmen ist die Sicherstellung verantwortungsvoller, auf langfristige Wertsteigerung ausgerichtete Unternehmensführung bei gleichzeitig effektiver Unternehmenskontrolle.
Im Rahmen gelebter Corporate Governance sind dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und den Mitarbeitenden die Beachtung und Erfüllung der Regelungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex ein wichtiges Anliegen. Alle Informationen zur Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sind nachfolgend dargestellt.
Die Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex werden in die folgenden drei Kategorien unterteilt:
- Regeln, die auf zwingenden Rechtsvorschriften beruhen (Legal Requirements)
- Regeln, die eingehalten werden sollen; eine Nichteinhaltung muss erklärt und begründet werden, um ein kodexkonformes Verhalten zu erreichen (Comply or Explain)
- Regeln, die reinen Empfehlungscharakter haben, deren Nichteinhaltung weder offenzulegen noch zu begründen ist (Recommendations)
Die VIG Holding hält die Regeln des ÖCGK ein. Gemäß der C-Regel 52a ÖCGK soll die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats (ohne Vertreter:innen der Arbeitnehmer:innen) höchstens zehn betragen. Im Jahr 2022 gehörten dem Aufsichtsrat der VIG Holding zwölf von der Hauptversammlung gewählte Mitglieder an. Die Mitgliederzahl im Aufsichtsrat geht darauf zurück, dass die Gesellschaft mit über 50 Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen in 30 Ländern tätig ist. Dies ermöglicht, zusätzliche Fachkompetenz im Hinblick auf die Internationalität und das weitere Wachstum der VIG-Gruppe, auch aufgrund der zunehmenden regulatorischen Anforderungen, beizuziehen.
Zum Konsolidierungskreis des Konzerns zählen auch kapitalmarktorientierte Tochterunternehmen, die nach der für sie maßgeblichen Rechtsordnung zur Aufstellung und Veröffentlichung eines Corporate Governance-Berichts verpflichtet sind. Dazu zählen: Ray Sigorta (Türkei) und Makedonija Osiguruvanje (Nordmazedonien). Die Corporate Governance-Berichte sind auf den Unternehmenswebsites:
- https://www.kap.org.tr/en/BildirimPdf/1117968 bzw.
https://www.kap.org.tr/en/Bildirim/1117970; - https://www.insumak.mk/about-us/reports/?lang=en (als integraler Bestandteil des Annual Reports) abrufbar.
Es wird auf die diesbezüglichen Ausführungen verwiesen.
Die Aktionär:innenstruktur der VIG Holding kann unter dem Link www.vig.com/aktionariat eingesehen werden.