Konzernbericht 2022

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Rechtliches Umfeld

Sustainable Finance

Die umfassende europäische Gesetzgebung unter dem Titel „Europäischer Grüner Deal“ bzw. „Sustainable Finance“ hat sich auch 2022 fortgesetzt. Der Gesetzgebungsprozess zur „Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Richtlinie“ (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) wurde intensiv verfolgt ebenso wie die parallel laufenden Arbeiten der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) an den neuen, verpflichtenden europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) ab dem Berichtsjahr 2024, deren finaler Entwurf im November 2022 an die Europäische Kommission übermittelt wurde. Hervorzuheben ist die Tragweite des verpflichtenden Standards ESRS E1, der unter anderem Angaben zu einem Transitionsplan vorsieht. Dieser Transitionsplan soll im Wesentlichen einen Entwicklungspfad sowohl für die Aktiv- wie auch Passivseite und die Büroökologie zur Erreichung der Pariser Klimaziele vorsehen. Im Februar 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag für ein europäisches Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD), das insbesondere Sorgfaltspflichten zum Schutz von Mensch und Umwelt sowohl auf Kund:innen- wie auch Lieferant:innenseite vorsieht. Aus heutiger Sicht ist von einer Anwendung im Laufe des Jahres 2025 auszugehen.

Auf der Umsetzungsseite waren ab August 2022 einerseits die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kund:innen in der Lebensversicherung zu berücksichtigen und andererseits Nachhaltigkeitsrisiken im Risikomanagement sowie der Kapitalveranlagung abzubilden. Die Lebensversicherungsgesellschaften der VIG-Gruppe haben sich zudem auf den Einsatz der Produkttemplates für Lebensversicherungsprodukte auf Basis der Offenlegungsverordnung ab 2023 vorbereitet. Der Nachhaltigkeitsbericht 2021, der im Jahr 2022 veröffentlicht wurde, enthielt erstmals sowohl das taxonomiefähige Investment- als auch Underwriting KPI entsprechend Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung. Die taxonomiekonformen Investment- und Underwriting KPIs sind erstmals für das Jahr 2023 verpflichtend zu berichten.

DIGITALE RESILIENZ

Auch die Regulierung der digitalen Sicherheit des Finanzsektors rückte im Berichtszeitraum auf europäischer Ebene in den Fokus. Am 27. Dezember 2022 wurde die Verordnung über die Betriebsstabilität digitaler Systeme des Finanzsektors (Digital Operational Resilience Act – DORA) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. DORA wird ab 17. Jänner 2025 auf europäische Finanzunternehmen anwendbar sein und verpflichtet diese unter anderem, alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu ergreifen, um Cyberangriffe und andere IKT-Risiken zu mitigieren.

INTERNATIONALE SANKTIONEN

Im Laufe des Jahres 2022 hat sich das internationale Sanktionsumfeld in Bezug auf Dynamik, Komplexität und Umfang erheblich verändert. Als Reaktion auf die Aggression Russlands gegen die Ukraine haben mehrere Länder und Organisationen, allen voran die Europäische Union, die Vereinigten Staaten von Amerika und das Vereinigte Königreich, umfassende Sanktionen gegen Russland verhängt bzw. bereits bestehende Sanktionen ausgeweitet. Die Restriktionen reichen von (Investitions-) Beschränkungen für bestimmte Wirtschaftssektoren, über Güterembargos, vollständige Handelsembargos für bestimmte Regionen bis zur umfangreichen Ausdehnung der Anzahl an Personen und Unternehmen, die auf Sanktionslisten gesetzt wurden und mit denen daher Geschäftsbeziehungen untersagt sind. Auch haben aufgrund der Menschrechtsverletzungen durch das iranische Regime im Land insbesondere die Europäische Union neue bzw. die Vereinigten Staaten von Amerika weitere Sanktionen gegen den Iran verhängt. Aufgrund des Andauerns der Konflikte wurden im Jahr 2023 bereits weitere restriktive Maßnahmen sowohl gegen Russland als auch gegen den Iran gesetzt und es ist im Jahresverlauf mit weiteren Verschärfungen zu rechnen.

HINWEISGEBER:INNENSCHUTZ

Die EU-Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, („Whistleblowing-Richtlinie“) sieht Mindeststandards für den Schutz von Hinweisgeber:innen vor Repressalien sowie die Einrichtung von vertraulichen Meldekanälen durch Unternehmen und öffentliche Stellen vor. Die Whistleblowing-Richtlinie war durch die Mitgliedstaaten bereits bis 17. Dezember 2021 in nationales Recht umzusetzen. Aufgrund der Säumigkeit der Mehrzahl der Mitgliedstaaten leitete die Europäische Kommission Anfang 2022 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die betroffenen Staaten ein. Zwar wurden im Berichtszeitraum vielfach nationale Umsetzungsentwürfe veröffentlicht, eine legistische Umsetzung ist in den meisten Mitgliedstaaten jedoch noch nicht erfolgt. Zur Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie in Österreich hat das Parlament im Februar 2023 das Hinweisgeber:innenschutzgesetz (HSchG) beschlossen.