Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat
Die Unternehmensrichtlinie zur Vergütung auf Basis der Bestimmungen von Solvency II enthält Standards, die darauf abzielen, dass Vergütungsregelungen keinen Anreiz zu übermäßiger Risikobereitschaft bieten sowie möglichst keine Interessenkonflikte entstehen lassen. Bezogen auf Schlüsselfunktionen, und hier insbesondere betreffend deren variable Entlohnung, enthält die Unternehmensrichtlinie weitere Bestimmungen, die im Wesentlichen auf die Förderung der Nachhaltigkeit und den kritischen Umgang mit Risiko fokussieren. Eine entsprechende Gruppen-Leitlinie gilt für alle Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen der Versicherungsgruppe und somit für alle wesentlichen in die Konsolidierung einbezogenen Tochtergesellschaften.
Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder der Gesellschaft
Die Vergütung des Vorstands der Gesellschaft berücksichtigt die Bedeutung der Unternehmensgruppe und die damit verbundene Verantwortung, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und die Angemessenheit im Marktumfeld.
Die Vergütungspolitik enthält insbesondere nähere Regelungen betreffend Relationen der Bezugsbestandteile, die Einräumung einer Firmenpension sowie weitere Details. Außerdem werden Situationen umrissen, in denen von den Regelungen der Vergütungspolitik abgewichen werden kann.
Es wird nicht nur die maximale Höhe von variablen Bezügen in Relation zum Fixbezug festgelegt, sondern auch – im Sinne der gesetzlichen Anordnung – das Verhältnis zwischen Fixbezügen, vertraglichen Boni und allfälligen Sondervergütungen im Rahmen der Gesamtvergütung dargestellt.
Die Vergütungspolitik beschreibt im Detail die Regelungen, die im Rahmen der Bonusausschreibung für den Vorstand die Nachhaltigkeit der Unternehmensentwicklung unterstützen.
Die Vergütungspolitik legt weiters fest, dass für Vorstandsmitglieder mit einem Funktionsbeginn ab 2020 eine Anwartschaft auf Firmenpensionen nur dann ab Mandatsbeginn eingeräumt werden darf, wenn sie bereits seit mindestens 5 Jahren Funktionen in der Unternehmensgruppe bekleidet haben, und dass die Höhe der eingeräumten maximalen Anwartschaft von der Dauer der Funktionsbekleidung abhängt.
Außerdem werden diverse Nebenleistungen an Vorstandsmitglieder, wie Jubiläumsgabe, Dienstwagen und Versicherungen, näher beschrieben.
Die Details für das Geschäftsjahr 2020 können dem Vergütungsbericht, welcher innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht wird, entnommen werden.
Vergütungspolitik für Aufsichtsratsmitglieder
Die Vergütungspolitik stellt die von der Hauptversammlung zu beschließende Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder einschließlich deren Zielsetzung und Grundsätze dar.
Die Details für das Geschäftsjahr 2020 können dem Vergütungsbericht, welcher innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht wird, entnommen werden.
Aktienoptionen oder ähnliche Instrumente sind nicht Bestandteil der Vergütung des Aufsichtsrats.