Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat
Die Unternehmensrichtlinie zur Vergütung auf Basis der Bestimmungen von Solvency II enthält Standards, die darauf abzielen, dass Vergütungsregelungen keinen Anreiz zu übermäßiger Risikobereitschaft bieten sowie möglichst keine Interessenkonflikte entstehen lassen. Bezogen auf Schlüsselfunktionen, und hier insbesondere betreffend deren variable Entlohnung, enthält die Unternehmensrichtlinie weitere Bestimmungen, die im Wesentlichen auf die Förderung der Nachhaltigkeit und den kritischen Umgang mit Risiko fokussieren. Eine entsprechende Gruppen-Leitlinie gilt für alle Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen der Versicherungsgruppe und somit für alle wesentlichen in die Konsolidierung einbezogenen Tochtergesellschaften.
Vergütungsschema für Vorstandsmitglieder der Gesellschaft
Die Vergütung des Vorstands der Gesellschaft berücksichtigt die Bedeutung der Unternehmensgruppe und die damit verbundene Verantwortung, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und die Angemessenheit im Marktumfeld.
Der variable Vergütungsteil betont das Erfordernis der Nachhaltigkeit; seine volle Erreichung hängt wesentlich von der Betrachtung der über ein einzelnes Geschäftsjahr hinausgehenden nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens ab.
Das erfolgsabhängige Entgelt ist betraglich begrenzt. Das maximale erfolgsabhängige Entgelt, das der Vorstand bei Erfüllung der klassischen Ziele für die Periode des Geschäftsjahres 2019 erreichen kann, entspricht rund 40% bis rund 50% des Fixbezuges. Dazu können bei entsprechender Zielerreichung Sondervergütungen bzw. Vergütungen für Übererfüllung in bestimmten Zielbereichen verdient werden. Insgesamt sind für die Vorstandsmitglieder dadurch variable Entgeltskomponenten im Ausmaß von maximal rund 80% bis rund 105% der Fixbezüge möglich.
Vom erfolgsabhängigen Entgelt sind wesentliche Teile erst mit Verzögerung zahlbar, wobei die Verzögerung sich bezogen auf das Geschäftsjahr 2019 bis ins Jahr 2023 erstreckt. Die Zuerkennung der aufgeschobenen Teile setzt die Bedachtnahme auf eine nachhaltige Entwicklung der Unternehmensgruppe voraus.
Werden bestimmte Schwellenwerte unterschritten, so gebührt dem Vorstand kein erfolgsabhängiger Entgeltteil. Selbst bei voller Erfüllung der Ziele in einem Geschäftsjahr hängt die Zuerkennung der vollen variablen Vergütung im Sinne der Nachhaltigkeitsorientierung davon ab, dass auch in den drei Folgejahren eine nachhaltige Entwicklung der Unternehmensgruppe zu beobachten ist.
Die wesentlichen Leistungskriterien (Ziele) der variablen Vergütung des Jahres 2019 sind die Combined Ratio, die Prämienentwicklung, das Ergebnis vor Steuern sowie – als nicht finanzielles Ziel – die Förderung gesellschaftlicher Verantwortung in der Praxis; für die Sondervergütungen strategische Ziele wie beispielsweise Erfolge im Bereich Bankenkooperation oder Marktanteil; weiters gebührt Vergütung für Übererfüllung in bestimmten Zielbereichen.
Aktienoptionen oder ähnliche Instrumente sind nicht Bestandteil der Vergütung des Vorstands.
Im Berichtsjahr erhielten die aktiven Vorstandsmitglieder des Jahres 2019 für ihre Tätigkeit von der Gesellschaft sowie als gesetzlicher Vertreter von verbundenen Unternehmen:
|
2019 |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
in TEUR |
Prof. Stadler |
Komm.-Rat Fuchs |
Dr. Havasi |
Mag. Hirner |
Mag. Höfinger |
Dr. Thirring |
Gesamt |
Entgelte VIG Holding |
1.450 |
868 |
868 |
764 |
868 |
663 |
5.480 |
Fix |
784 |
542 |
542 |
542 |
542 |
542 |
3.492 |
variables Entgelt für 2018 |
539 |
242 |
242 |
222 |
242 |
121 |
1.609 |
variables Entgelt für Vorjahre |
127 |
84 |
84 |
0 |
84 |
0 |
379 |
|
2018 |
|||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
in TEUR |
Prof. Stadler |
Komm.-Rat Fuchs |
Dr. Havasi |
Mag. Hirner1) |
Mag. Höfinger |
Dr. Simhandl2) |
Dr. Thirring3) |
Gesamt |
||||||||
|
||||||||||||||||
Entgelte VIG Holding |
1.274 |
818 |
818 |
485 |
818 |
553 |
265 |
5.031 |
||||||||
Fix |
765 |
528 |
528 |
485 |
528 |
263 |
265 |
3.362 |
||||||||
variables Entgelt für 2017 |
446 |
242 |
242 |
0 |
242 |
242 |
0 |
1.412 |
||||||||
variables Entgelt für Vorjahre |
63 |
48 |
48 |
0 |
48 |
48 |
0 |
256 |
||||||||
Entgelte von verbundenen Unternehmen für (ehemalige) operative Tätigkeiten |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
2784) |
278 |
||||||||
Summe |
1.274 |
818 |
818 |
485 |
818 |
553 |
544 |
5.309 |
Der Standard-Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds der Gesellschaft beinhaltet – unter anderem abhängig von der Dauer der Zugehörigkeit – eine Pensionszusage in Höhe von maximal 40% der Bemessungsgrundlage (die Bemessungsgrundlage entspricht dem Standard-Fixgehalt) bei Verbleib im Vorstand bis zum 65. Geburtstag. In Einzelfällen ist vorgesehen, dass bei Weiterarbeit über den Termin des maximalen Pensionsausmaßes hinaus Zuschläge gewährt werden, da in der Zeit der Weiterarbeit keine Pension bezogen wird.
Die Pensionen gebühren standardmäßig nur dann, wenn entweder die Funktion des Vorstandsmitglieds ohne sein Verschulden nicht verlängert wird oder das Vorstandsmitglied aus Krankheits- oder Altersgründen in Pension geht.
Auf die Vorstandsverträge sind die Regelungen des Mitarbeiter- und Selbstständigen-Vorsorgegesetzes („Abfertigung neu“) anzuwenden.
Nur die Verträge von Vorstandsmitgliedern, die bereits sehr lange in der Versicherungsgruppe tätig sind, sehen stattdessen einen Abfertigungsanspruch vor, der nach den Bestimmungen des Angestelltengesetzes in der Fassung vor 2003 in Verbindung mit den einschlägigen branchenspezifischen Regelungen ausgestaltet ist. Demnach können diese Vorstandsmitglieder – gestaffelt nach Dienstzeiten – zwei bis zwölf Monatsentgelte an Abfertigung erhalten, bei Pensionierung bzw. Ausscheiden nach lang andauernder Krankheit mit einem Zuschlag von 50%. Bei Ausscheiden aus dem Vorstand auf eigenen Wunsch vor Erreichen der Pensionierungsmöglichkeit ohne Einvernehmen mit der Gesellschaft bzw. bei verschuldetem Ausscheiden aus dem Vorstand steht keine Abfertigung zu.
Den Vorstandsmitgliedern steht ein Dienstwagen, auch zur privaten Nutzung, zur Verfügung.
Vergütungsschema für Aufsichtsratsmitglieder
Gemäß den in der 27. ordentlichen Hauptversammlung am 25. Mai 2018 gefassten Beschlüssen gebührt den von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung, die monatlich im Vorhinein zur Überweisung kommt. Aufsichtsratsmitglieder, die im Laufe eines Monats ausscheiden, erhalten für den betreffenden Monat noch die volle Vergütung. Neben dieser Vergütung gebührt den Aufsichtsratsmitgliedern für die Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen und Aufsichtsratsausschuss-Sitzungen ein Sitzungsgeld (Überweisung nach Sitzungsteilnahme). Die Gesamtvergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrats (inkl. Sitzungsgeld) betrugen im Jahr 2019 TEUR 506.
Im Einzelnen erhielten die Aufsichtsratsmitglieder:
in TEUR |
2019 |
2018 |
||||
---|---|---|---|---|---|---|
|
||||||
Komm.-Rat Dr. Günter Geyer |
85 |
76 |
||||
Komm.-Rat Dr. Rudolf Ertl |
58 |
54 |
||||
Mag. Maria Kubitschek |
56 |
51 |
||||
Propst Bernhard Backovsky1) |
15 |
37 |
||||
Komm.-Rat Martina Dobringer |
46 |
43 |
||||
Dr. Gerhard Fabisch |
38 |
34 |
||||
Ph.D. Ass. Prof. Dr.h.c. Peter Mihok2) |
30 |
|
||||
Hofrat Dkfm. Heinz Öhler |
43 |
39 |
||||
Dr. Georg Riedl |
50 |
46 |
||||
Gabriele Semmelrock-Werzer |
38 |
36 |
||||
Mag. Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell |
47 |
43 |
||||
Summe |
506 |
461 |
Aktienoptionen oder ähnliche Instrumente sind nicht Bestandteil der Vergütung des Aufsichtsrats.