Rechtliches Umfeld
COVID-19-Gesetzgebung
Seit Beginn der COVID-19-Pandemie in Europa Anfang 2020 haben sowohl der europäische als auch der nationale Gesetzgeber zahlreiche anlassbezogene Rechtsvorschriften erlassen, um die Auswirkungen der Pandemie zu steuern bzw. abzumildern. Dies hatte auch maßgebliche Auswirkungen auf die VIG Holding und die VIG-Gruppe. In Österreich wurde etwa das Gesellschaftsrecht dahingehend geändert, dass Organsitzungen auch ohne physische Anwesenheit der Teilnehmenden abgehalten werden können. Zusätzlich wurden die Fristen für die Abhaltung von Hauptversammlungen und die Aufstellung des Jahresabschlusses verlängert. Auch im österreichischen Versicherungsaufsichtsrecht und im Gerichts- und Verwaltungsverfahren wurden Meldefristen verlängert. Wesentlich für die VIG Holding sowie ihre Gruppenunternehmen waren auch die gesetzlichen Änderungen bzgl. Kundenbereiche, Arbeitsorte und Veranstaltungen sowie auch die Ausgangsbeschränkungen.
Sustainable Finance
Die Europäische Kommission beabsichtigt, unter dem Titel „Europäischer Grüner Deal“ Europa bis zum Jahr 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt zu machen. Dieses politische Ziel wird in Form des ersten Europäischen Klimagesetzes für alle Mitgliedstaaten rechtsverbindlich und damit indirekt für VIG Holding und VIG-Gruppe maßgeblich.
Zur Erreichung dieses Ziels hat der europäische Gesetzgeber 2019 sowie 2020 eine Reihe direkt anwendbarer Verordnungen verabschiedet, insbesondere die sogenannte „Taxonomie-Verordnung“ sowie die sogenannte „Offenlegungs-Verordnung“. Erstere bildet ein Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Tätigkeiten, das einen Mindeststandard für die Einordnung der Kapitalanlagen von VIG Holding und VIG-Gruppe ab dem 1. Jänner 2022 darstellt. Zweitere betrifft jene Unternehmen der VIG-Gruppe, die Versicherungsanlageprodukte anbieten, und enthält vorvertragliche wie laufende Informationspflichten auf Unternehmens- wie Produktebene hinsichtlich der Nachhaltigkeitsrisiken bzw. nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen der Kapitalanlagen für alle Lebensversicherungsverträge, die ab dem 10. März 2021 abgeschlossen werden.
Digitale Resilienz
Auch die Regulierung der digitalen Sicherheit des Finanzsektors rückte im Berichtszeitraum auf europäischer Ebene in den Fokus. Die Europäische Kommission hat im September 2020 einen Legislativvorschlag für einen Rechtsakt zur digitalen Betriebsstabilität (Digital Operational Resilience Act – DORA) veröffentlicht. Damit sollen die Finanzmarktteilnehmer verpflichtet werden, alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu ergreifen, um Cyberangriffe und andere Risiken zu mitigieren. Von einer Anwendung ist aus heutiger Sicht nicht vor 2023 auszugehen.
BREXIT
Mit 31. Dezember 2020 endete der Übergangszeitraum infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union vom 31. Jänner 2020. Zur Regelung der künftigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland wurde ein Handels- und Kooperationsabkommen abgeschlossen. Insbesondere im Bereich Finanzdienstleistungen sind noch zu klärende Fragen offengeblieben. Auf Ebene der Erstversicherung besteht wegen des Wegfalls der Dienstleistungsfreiheit nur mehr sehr eingeschränkt die Möglichkeit, wechselseitig Leistungen anzubieten bzw. zu erbringen. Von Seiten einzelner Staaten wurden daher zum Teil Übergangsregelungen geschaffen. Auf Ebene der Rückversicherung bleibt zu beobachten, ob die Europäische Kommission eine Entscheidung über die Gleichwertigkeit der Aufsichtsregime treffen wird und damit Rückversicherungsunternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich genauso zu behandeln sein werden wie solche mit Sitz in der Europäischen Union.