Angaben zur Auslagerung

Im Folgenden werden die Angaben zur Auslagerung gemäß §156 (1) Z1 in Verbindung mit §109 VAG näher erläutert:

Holding

Für die VIG Holding wurde beschlossen, IT-Dienstleistungen von konzerninternen und -externen Dienstleistern erbringen zu lassen. Es bestanden im Jahr 2018 aufsichtsbehördlich genehmigte Auslagerungsverträge mit IBM Österreich (Internationale Büromaschinen Ges. m.b.H.), T-Systems Austria GesmbH sowie mit dem konzerninternen IT-Systemhaus twinformatics GmbH, jeweils mit Sitz in Österreich. Die twinformatics GmbH wurde im Jahr 2018 darüber hinaus beauftragt, die Gesamtverantwortung für alle IT-Dienstleistungen für die österreichischen Konzernunternehmen der VIG zu übernehmen und die hierfür notwendigen Subauslagerungen unter Beachtung der gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben abzuschließen und der FMA anzuzeigen. Die diesbezügliche Anzeige an und Genehmigung durch die FMA erfolgte ebenfalls im Jahr 2018. Darüber hinaus hat die VIG Holding keine kritischen oder wichtigen Funktionen oder Geschäftstätigkeiten ausgelagert.

Konzern

Im VIG-Konzern erfolgten Auslagerungen insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Bereich IT (insbesondere Betrieb und Wartung von operativen Modulen, Rechenzentrumbetrieb, Anwendungsentwicklungsleistungen, Datenspeicherung)
  • Bereich Schadenbearbeitung

Die vier Governance-Funktionen waren in den operativen Versicherungsgesellschaften des Konzerns vereinzelt Gegenstand von Auslagerung, insbesondere die Funktion der Internen Revision und die versicherungsmathematische Funktion sowie damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten.

Während die Auslagerung von Governance-Funktionen im VIG-Konzern mit wenigen Ausnahmen an andere Konzerngesellschaften erfolgte, waren kritische oder wichtige Tätigkeiten aus den Bereichen IT und Schadenbearbeitung sowohl konzernintern als auch konzernextern ausgelagert.

Die Anzeige bzw. Genehmigung der Auslagerung kritischer oder wichtiger Funktionen oder Tätigkeiten an bzw. durch die lokalen Aufsichtsbehörden wurde durch die betroffenen Gesellschaften im Einklang mit den jeweils national geltenden Rechtsvorschriften vorgenommen.