Ausschüsse des Aufsichtsrats
Ausschuss für dringende Angelegenheiten (Arbeitsausschuss)
Der Ausschuss für dringende Angelegenheiten (Arbeitsausschuss) beschließt über Geschäfte, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen und wegen der besonderen Dringlichkeit nicht bis zur nächsten ordentlichen Aufsichtsratssitzung aufgeschoben werden können.
Komm.-Rat Dr. Günter Geyer (Vorsitzender)
Stellvertreterin: Mag. Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell
Komm.-Rat Dr. Rudolf Ertl
Stellvertreterin: Komm.-Rat Martina Dobringer
Mag. Robert Lasshofer
Stellvertreter: Dr. Georg Riedl
Prüfungsausschuss (Bilanzausschuss)
Der Prüfungsausschuss (Bilanzausschuss) nimmt die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben wahr und ist insbesondere für die gemäß § 92 Abs. 4a Z 4 AktG und § 123 Abs. 9 VAG sowie die in der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 zugewiesenen Aufgaben zuständig, nämlich:
- die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie die Erteilung von Empfehlungen oder Vorschlägen zur Gewährleistung seiner Zuverlässigkeit;
- die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, der internen Revisions-Funktion und des Risikomanagementsystems des Unternehmens;
- die Überwachung der Abschlussprüfung und der Konzernabschlussprüfung unter Einbeziehung von Erkenntnissen und Schlussfolgerungen in Berichten, die von der Abschlussprüferaufsichtsbehörde nach § 4 Abs. 2 Z 12 APAG veröffentlicht werden;
- die Prüfung und Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers), insbesondere im Hinblick auf die für das geprüfte Unternehmen erbrachten zusätzlichen Leistungen; Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und § 271a Abs. 6 UGB gelten;
- die Erstattung des Berichts über das Ergebnis der Abschlussprüfung an den Aufsichtsrat und die Darlegung, wie die Abschlussprüfung zur Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung beigetragen hat, sowie die Rolle des Prüfungsausschusses dabei;
- die Prüfung des Jahresabschlusses und die Vorbereitung seiner Feststellung, die Prüfung des Vorschlags für die Gewinnverteilung, des Lageberichts, des Berichts über die Solvabilität und Finanzlage und des Corporate Governance-Berichts sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat;
- die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des Berichts über die Solvabilität und Finanzlage auf Gruppenebene und des Corporate Governance-Berichts auf konsolidierter Ebene sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat;
- die Durchführung des Verfahrens zur Auswahl des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers) unter Bedachtnahme auf die Angemessenheit des Honorars und der Überprüfung der Prüfungshonorare gemäß Art. 4 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 sowie der Rotationsfristen gemäß Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 sowie die Empfehlung für die Bestellung des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers) an den Aufsichtsrat gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014.
Darüber hinaus legt der Prüfungsausschuss (Bilanzausschuss) in einer – zusätzlich zu der im Gesetz vorgesehenen – weiteren Sitzung fest, wie die wechselseitige Kommunikation zwischen (Konzern-)Abschlussprüfer und dem Prüfungsausschuss (Bilanzausschuss) zu erfolgen hat, wobei auch die Gelegenheit eingeräumt wird, dass ein Austausch zwischen dem Prüfungsausschuss (Bilanzausschuss) und dem (Konzern-)Abschlussprüfer ohne Beisein des Vorstands stattfinden kann.
Mitglieder des Prüfungsausschusses sind erfahrene Finanzexperten, die über Kenntnisse und praktische Erfahrung im Finanz- und Rechnungswesen sowie in der Berichterstattung verfügen, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen.
Vorsitzende:
Mag. Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell
Stellvertretende Vorsitzende:
Komm.-Rat Martina Dobringer
Weitere Mitglieder:
Zsuzsanna Eifert
Komm.-Rat Dr. Rudolf Ertl
Komm.-Rat Dr. Günter Geyer
Mag. Robert Lasshofer
Ph.D. Ass. Prof. Dr.h.c. Peter Mihók
Ing. Katarína Slezáková
Im Fall der Verhinderung eines der Mitglieder wird an dieser Sitzung zusätzlich Frau Semmelrock-Werzer und im Fall auch deren Verhinderung Herr Hofrat Dkfm. Heinz Öhler teilnehmen. Den Vorsitz übernimmt im Verhinderungsfall von Frau Mag. Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell Frau Komm.-Rat Martina Dobringer.
Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten (Personalausschuss)
Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten (Personalausschuss) befasst sich mit den Personalangelegenheiten der Vorstandsmitglieder. Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten entscheidet daher über den Inhalt von Anstellungsverträgen mit Vorstandsmitgliedern und deren Bezüge und überprüft die Vergütungspolitik in regelmäßigen Abständen.
Komm.-Rat Dr. Günter Geyer (Vorsitzender)
Komm.-Rat Dr. Rudolf Ertl
Dr. Georg Riedl
Stellvertreter für den Fall der Verhinderung eines der Mitglieder: Herr Mag. Robert Lasshofer
Strategieausschuss
Der Strategieausschuss bereitet in Zusammenarbeit mit dem Vorstand und gegebenenfalls unter Beiziehung von Experten grundlegende Entscheidungen vor, die dann im Gesamtaufsichtsrat zu treffen sind.
Komm.-Rat Dr. Günter Geyer (Vorsitzender)
Stellvertreterin: Mag. Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell
Zsuzsanna Eifert
Stellvertreterin: Gabriele Semmelrock-Werzer
Komm.-Rat Dr. Rudolf Ertl
Stellvertreterin: Komm.-Rat Martina Dobringer
Mag. Robert Lasshofer
Stellvertreter: Dr. Georg Riedl
Ph.D. Ass. Prof. Dr.h.c. Peter Mihók
Stellvertreterin: Ing. Katarína Slezáková
Nominierungsausschuss
Der Nominierungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Besetzung freiwerdender Mandate im Vorstand und befasst sich mit Fragen der Nachfolgeplanung.
Komm.-Rat Dr. Günter Geyer (Vorsitzender)
Komm.-Rat Martina Dobringer
Komm.-Rat Dr. Rudolf Ertl
Mag. Robert Lasshofer
Stellvertreter für den Fall der Verhinderung eines der Mitglieder: Herr Dr. Georg Riedl
Der Aufsichtsrat hat die Zustimmung erteilt, dass die VIG Holding oder die übrigen Unternehmen der VIG-Versicherungsgruppe die anwaltlichen Leistungen von Dr. Georg Riedl, Aufsichtsratsmitglied, in Anspruch nehmen und ihn bzw. seine Kanzlei projektbezogen mit der Vertretung und Beratung zu marktüblichen Konditionen beauftragen können. Dr. Georg Riedl hat als Rechtsanwalt im Geschäftsjahr 2021 keine Beratungsleistungen für die VIG Holding oder eine VIG-Gruppengesellschaft erbracht. Die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Gerhard Fabisch und Gabriele Semmelrock-Werzer sind Vorstandsmitglieder von Unternehmen, mit denen Vertriebsverträge zu markt- und branchenüblichen Konditionen bestehen. Darüber hinaus hat die Gesellschaft im Jahr 2021 keine Verträge mit Mitgliedern des Aufsichtsrats geschlossen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurft hätten.